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Die
Schutzzonen und Abbaubereiche im Steinbruchareal |
Überwachung
- Wiederaufnahme
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Auf
Basis einer Verwaltungsverfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes
Hildesheim vom 22. 3. 2005 wurde in begrenzten Abschnitten des Steinbruches
wieder mit Arbeiten begonnen. Grundvoraussetzung dafür war die Inbetriebnahme
des zwischenzeitlich installierten Frühwarnsystems zur Überwachung
möglicher weiterer Felsbewegungen im westlichen Kammbereich.
Im
Hinblick auf die Arbeitssicherheit im Steinbruch wurden vom Gutachterbüro
geo-international zwei Schutzzonen definiert (siehe Karte oben). In der
Schutzzone 1 (dunkelgelb) unterhalb der Südwand ist das Arbeiten und
Befahren im normalen Tagebaubetrieb weiterhin verboten. In der Schutzzone
2 (hellgelb) darf gearbeitet werden, solange durch das Frühwarnsystem
keine alarmierenden Felsbewegungen gemeldet werden.
Wiederaufgenommen
werden durfte die Gesteinsgewinnung im Nordostabschnitt des Steinbruches
(Abbaublock 3a in der Karte), da dort gemäß der gutachterlichen
Bewertung keine Gefährdung durch Felsrutschungen besteht. Ein erster
Schritt hierzu lag im Freiräumen zweier Fahrwege im mittleren Teil
des Steinbruches, die noch von Geröllmassen des Bergrutsches bedeckt
waren (in der Karte violett dargestellt). Auch diese Maßnahme wurde
vorher gutachterlich untersucht. Demnach konnte der hier nur wenige Meter
mächtige Felsschutt von den Fahrtrassen geräumt werden, ohne
dass die Gefahr des Nachrutschens von Teilen des Geröllfeldes bestand.
Notwendig war lediglich ein Abflachen der dabei entstehenden hangseitigen
Böschungen entlang der Wegstrecken.
Gemäß
einer Mitteilung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim vom 1.
3. 2007 kann der Abbau auch in den östlichen Steinbruchbereichen wieder
fortgestzt werden.
Alle
planerischen Schritte zur Wiederinbetriebnahme des Steinbruches erfolgten
unter intensiver Begleitung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim,
das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) und den Landkreis Schaumburg. |
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